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«Sieg Heil»-Rufe im Kosovo-Einsatz
Thurgauer Swisscoy-Offizier schockt mit Hitlergruss

Der Thurgauer Leutnant M. N.* (26) fiel im Balkan-Einsatz mit Nazigesten auf. Die Militärjustiz klagte ihn an. Doch die Vorfälle blieben ohne Konsequenzen.
Publiziert: 14.09.2019 um 19:08 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2019 um 21:24 Uhr
Fabian Eberhard

Auf der Webseite des Verteidigungsdepartements (VBS) rühmt sich die Armee für ihren Kampf gegen Extremisten. Man nehme die Problematik «sehr ernst», steht da. Und: «In der Schweizer Armee gilt die Null-Toleranz-Strategie. Im Kader wird keine extremistische Geisteshaltung geduldet.»

Nun führt ein Entscheid des Militärgerichts diese Beteuerungen ad absurdum. Hintergrund ist der bisher unbekannte Fall eines Offiziers, Leutnant M. N.* (26).

Der Thurgauer musste im Juni vor dem Militärgericht St. Gallen antraben, weil er während seines Einsatzes bei der Schweizer Truppe Swisscoy im Kosovo wiederholt durch Hitlergrüsse und «Sieg Heil»-Rufe auffiel.

Stand im Juni vor dem Militärgericht: Leutnant M. S. (26) aus dem Thurgau.
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Hitlergruss am Tresen der Brandhüsli-Bar

Im Zentrum der Ermittlungen stand laut Anklage der Militärjustiz ein Abend im Feldlager in Prizren. M. N. – angetrunken und in Uniform – betrat die Brandhüsli-Bar, in der zwanzig Armeeangehörige aus der Schweiz, Deutschland und Österreich feierten. Am Tresen streckte er den Arm zum Hitlergruss, schrie «Heil Hitler!» und «Sieg Heil!».

Die umstehenden Soldaten waren gemäss Anklageschrift «sichtlich entsetzt». Ein Bar-Angestellter forderte den Schweizer Offizier auf, die Lokalität sofort zu verlassen. N. schlug ihm mit dem Handrücken ins Gesicht.

Die Militärjustiz kam zum Schluss: Der Thurgauer Leutnant hat gegen die Rassismusstrafnorm verstossen. Denn gemäss Militärstrafgesetz macht sich schuldig, «wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind».

Gericht sieht keine rechtsextreme Gesinnung

Doch das Militärgericht sah es anders. Es sprach den Swisscoy-Offizier frei. Zwar wurde er wegen Trunkenheit verurteilt, seine Nazi-Ausfälle hingegen bleiben ungesühnt. Auch seinen Offiziersgrad darf er behalten. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bis heute nicht vor. Laut Simon Krauter, dem Anwalt von N., begründete das Militärgericht sein Urteil damit, dass beim Beschuldigten keine rechts­extreme Gesinnung ausgemacht werden konnte und er «nicht wissentlich und willentlich» rechtsextremes Gedankengut verbreitet habe.

N. hatte also schlicht keine Ahnung, was er da tut? Das erstaunt, zumal der Offizier ein Wieder­holungstäter ist. Bereits während seiner Swisscoy-Ausbildung in Stans im Jahr 2017 und später im Kosovo-Einsatz fiel er mit Hitler­grüssen auf. Einen Hochdeutsch sprechenden Fourier in seiner Truppe begrüsste er mit «Sieg Heil» und nannte ihn wiederholt «Obersturmfourier» – eine Anspielung auf die SS-Obersturmführer, Offiziere in Hitlers Schutzstaffel.

Die Militärjustiz schreibt in der Anklage denn auch: «Leutnant N. waren die historischen Hintergründe des Hitlergrusses, die Grüsse ‹Heil Hitler› und ‹Sieg Heil› sowie der militärische Rang Obersturmfourier bekannt.» Dasselbe gelte für das Wissen, für welche Ideologie diese Gesten und Worte stehen.

* Name der Redaktion bekannt

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