Prozess wegen Zuhälterei
Freispruch für Strauss-Kahn!

Die wilden Sex-Partys haben für Dominique Strauss-Kahn keine juristischen Konsequenzen. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Zuhälterei frei.
Publiziert: 12.06.2015 um 12:47 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:21 Uhr

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht in Lille heute.

Strauss-Kahn war entspannt, als das 147 Seiten fassende Urteil verlesen wurde. Ein Freispruch war erwartet worden, unter anderem auch weil mehrere Prostituierten ihre Klagen im Verlauf des Prozesses wieder zurückgezogen hatten. Das Gericht sah schliesslich keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf, dass der heute 66-Jährige ausschweifende Sexpartys mit Prostituierten mitorganisiert hatte.

In dem Prozess ging es um zwölf Partys zwischen 2008 und 2011. Zuhälterei wird in Frankreich weit ausgelegt und umfasst zum Beispiel auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren. (SDA/lha)

Strauss-Kahn kann aufatmen. Er wurde heute freigesprochen.
Foto: Keystone
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?