Nicht die erste Messer-Attacke
Das ist die pralle Strafakte des Zug-Killers Ibrahim A.

Bevor Ibrahim A. am Mittwoch in einem Zug in Deutschland auf Passagiere losging und zwei Menschen tötete, wurde er immer wieder verhaftet. Seine Strafakte ist dick. Blick stellt sie vor.
Publiziert: 27.01.2023 um 14:20 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2023 um 09:10 Uhr
Ibrahim A. (33, l.) lief im Zug in Deutschland Amok: Hier wird er von einem Beamten angeführt.
Foto: Jan-Henrik Dobers / BILD
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Körperverletzung, Scheckkartenbetrug, sexuelle Nötigung: Die Liste der Straftaten, die dem Messerangreifer von Brokstedt (D) vorgeworfen wird, ist lang. Vor allem ein Wort findet sich immer wieder in der Kriminalakte: Körperverletzung. Bevor er zwei Passagiere im Zug mit einem Messer tötete und sieben Personen schwer verletzte, geriet Ibrahim A.* (33) immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Eine Übersicht.

2014: Ladendiebstahl

An Heiligabend 2014 kommt Ibrahim A. (33) in Deutschland an, schon ein Jahr später beginnt die Kriminalakte des Mannes, wie die «Welt» berichtet: Die Polizei ermittelt in Euskirchen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, damals der Wohnort des staatenlosen Palästinensers, wegen Ladendiebstahls gegen den 33-Jährigen. Er soll damals laut «Spiegel» ein Parfüm im Wert von 30 Euro geklaut haben. In Bonn nehmen die Beamten ebenfalls Ermittlungen auf. Es geht um Scheckkartenbetrug.

2016: Körperverletzung

2016 wird dann erstmals wegen gefährlicher Körperverletzung gegen A. ermittelt – und das in gleich zwei Fällen in Euskirchen und Bad Münstereifel.

2018: Sexueller Übergriff

2018 geht die Strafakte weiter, wieder wird A. Körperverletzung vorgeworfen, diesmal in Köln. Und gleich zu Jahresbeginn wird er mit einem Gramm Kokain erwischt, muss eine Busse zahlen. Ein Jahr später kommt ein neues Delikt hinzu: Ihm wird ein sexueller Übergriff vorgeworfen, wieder in Euskirchen. Drei Jahre vor der Tat verdächtigt die Polizei A. wegen Sachbeschädigung. Zudem laufen Ermittlungen wegen Körperverletzung in Bonn, dazu zwei Verfahren wegen Körperverletzung sowie Bedrohung in Euskirchen.

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2020: Messerdrohung

Rund sechs Jahre nach seiner Einreise, am 1. Dezember 2020, verlässt A. den Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Im darauffolgenden Sommer taucht er dann in der norddeutschen Stadt Kiel auf. Wo sich A. zuvor aufgehalten hat, ist unklar.

In Kiel wird A. in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge einquartiert. Die «Welt» schreibt, dass A. bereits hier zum Messer griff. «Er hat in einem Flur andere Bewohner mit einem Küchenmesser bedroht», zitiert die Zeitung eine Sprecherin der Kieler Stadtverwaltung. Schliesslich wird ein Hausverbot gegen den in Gaza geborenen Mann ausgesprochen.

2021: Eisenstangen-Attacke

Er landet auf der Strasse – und trifft offenbar die Entscheidung, sich in den Raum Hamburg zu bewegen. Mit einer Eisenstange soll A. am 16. Dezember 2021 laut «Bild» in der Drogenberatungsstelle Drob Inn zugeschlagen haben. Anschliessend fällt er wegen Ladendiebstählen auf.

2022: Messerangriff

Am 8. Januar 2022 soll er mit einer einfachen Körperverletzung aktenkundig geworden sein. Am 18. Januar kommt es dann bei der Essensausgabe der Obdachlosenbetreuung HerzAs zu einem Streit zwischen A. und einem Wohnungslosen. A. soll ein Messer gezogen und auf sein Opfer eingestochen haben. Der Mann erlitt Schnittverletzungen am Kopf. A. gab laut «Spiegel» an, Whisky, Heroin und Kokain konsumiert zu haben.

Am 20. Januar 2022 entbrennt ein Konflikt im Drob Inn, wieder ist A. beteiligt. Mit einem Klappmesser schlägt er einem Mann etliche Male auf den Kopf. Die Polizei nimmt Ibrahim A. fest. Am 18. August 2022 wird er wegen gefährlicher Körperverletzung verhaftet, soll ein Jahr und eine Woche hinter Gitter. Am 15. Juni attackiert er erst einen Mithäftling, bevor er am 2. September einen Vollzugsbediensteten der JVA Billwerder angreift.

2023: Regionalzug-Attacke

Trotz allem kommt er am 19. Januar dieses Jahres frei, nur wenige Tage vor der Messerattacke mit zwei Toten und sieben Verletzten. Es «war absehbar, dass ein Termin zur Berufungshauptverhandlung nicht möglich sein würde, bevor die Dauer der Untersuchungshaft die Länge der bei Rechtskraft zu verbüssenden Haftstrafe erreichen würde, also der Verurteilte länger in Untersuchungshaft sein würde, als seine Strafe maximal andauern würde», erklärt Kai Wantzen, Sprecher des Hamburger Gerichts gegenüber «Bild».

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit habe das Landgericht den Haftbefehl deshalb am 19. Januar 2023 aufgehoben, sodass der Verurteilte nach einem Jahr Untersuchungshaft entlassen wurde. Knapp eine Woche später tötet A. im Zug zwei Menschen und geht auf weitere Passagiere los. Inzwischen sitzt Ibrahim A. schon wieder in U-Haft – und schweigt. Ihm wird zweifacher Mord und mehrfacher versuchter Totschlag vorgeworfen. (nad)

* Name bekannt

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