Nachbarn stören Erdnägel
Verlieren sechs Familien wegen Bau-Zoff ihr Zuhause?

Villen-Besitzer Burkhart Ceppa (56) liess es sich nicht gefallen, dass eine Firma bei einem Neubau unerlaubt Erdnägel unter sein Grundstück getrieben hatte. Nach fünf Jahren Streit vor Gericht wird das Nachbarhaus nun vermutlich abgerissen.
Publiziert: 26.04.2024 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2024 um 13:49 Uhr

Der Fehler liegt bei der Baufirma, das Nachsehen haben sechs unschuldige Familien. Mittendrin: Nachbar und Villen-Besitzer Burkhart Ceppa (56).

Nach fünf Jahren Streit mit einer Baufirma setzte Ceppa vor dem Landgericht Ravensburg durch, dass ein Mehrfamilienhaus in Ochsenhausen im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohl zurückgebaut werden muss. Die Bewohner müssen sich ein neues Zuhause suchen, wie «Bild» berichtet.

Erdwall drohte Gebäude zu verschütten

Grund sind 160 unerlaubt angebrachte Erdnägel unter Ceppas Grundstück. Damit wurde das Mehrfamilienhaus abgesichert. Um das enge Grundstück maximal auszunutzen, hatte die Baufirma eine sieben Meter tiefe Baugrube ausgehoben. Der anliegende Erdwall drohte jedoch, den Zwei-Millionen-Neubau zu verschütten, weshalb das Gelände mit den Armierungen stabilisiert wurde.

Burkhart Ceppa vor seiner Villa. Rechts daneben: Der Neubau, der ohne Erdnägel nicht sicher ist.
Foto: Michael Hahn
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Ceppa akzeptierte auch keine Entschädigung. 290'000 Euro wurden ihm geboten. Weil der Villen-Besitzer ablehnte, entschied das Gericht schliesslich, dass die Erdnägel entfernt werden müssen. Doch ohne diese Stützen ist das Mehrfamilienhaus nicht sicher. Deshalb kann dort niemand mehr wohnen.

Stadt akzeptierte Entschädigung

«Man darf sich nicht alles gefallen lassen, sondern muss um sein Recht kämpfen. Mir ging es nie um Geld, sondern um die Stärkung der Demokratie», wird Ceppa zitiert.

Die Stadt Ochsenhausen, die ebenfalls geschädigt wurde, akzeptierte eine Entschädigung von 8000 Euro. Die Baufirma hatte auch den öffentlichen Gehweg zwischen Villa und Neubau mit Stahlstäben durchbohrt.

Die Baufirma äussert sich nicht zur Angelegenheit. Sie kann noch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gehen. (noo)

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