Nach Urheberrechtsklage gegen Internet-Gigant
Neuseeland liefert Kim Dotcom an die USA aus

Ein Richter in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom (41) an die USA genehmigt. Dieser kann den Entscheid aber noch weiterziehen und will das nach Angaben seines Anwalts auch tun.
Publiziert: 23.12.2015 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 14:32 Uhr
Kim Dotcom (42) will nicht in die USA ausgeliefert werden.
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Nach Urheberrechtsklage gegen Internet-Gigant:Neuseeland liefert Kim Dotcom an die USA aus

Das Gericht in Auckland gab den Entscheid gestern bekannt. Die Beweislage gegen Megaupload-Gründer Kim Dotcom (41) sei überwältigend, sagte der Richter. Zu entscheiden war nicht über eine mögliche Schuld Dotcoms, sondern lediglich darüber, ob die Anschuldigungen stichhaltig genug für eine Auslieferung sind. Die Anhörung war Ende November beendet worden.

«In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen», sagte Dotcom nach der Urteilsverkündigung. Sein Anwalt kündigte nach einem Bericht der «New Zeland Herald» noch vor Gericht an, der Fall werde an die nächsthöhere Instanz weitergezogen. Gegenüber der gleichen Zeitung sagte Dotcom, er werde bis zum höchsten neuseeländischen Gericht gegen die Auslieferung kämpfen, was bis zu drei Jahre dauern könne.

Die neuseeländische Regierung will nun Dotcoms Anfechtung abwarten. Justizministerin Amy Adams wird darüber befinden müssen, ob er tatsächlich ausgeliefert wird. Sie werde die Entscheidung des Gerichts prüfen und sich von ihrem Ministerium beraten lassen, sagte sie. «Da die Gerichtsentscheidung angefochten werden kann, wäre es unangemessen, sich zu diesem Zeitpunkt weiter zu äussern.»

Dotcom drohen in den USA 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen, Betrugs und Geldwäscherei. Die US-Justiz will dem 41-Jährigen, der mit seiner Tauschbörse ein Vermögen verdiente, den Prozess machen, weil er für die grossflächige Weiterverbreitung von Onlineinhalten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte verantwortlich gemacht wird.

Der Fall hatte im Januar 2011 seinen Anfang genommen, als bewaffnete neuseeländische Polizisten Dotcoms Anwesen in Auckland durchsuchten, während zeitgleich die US-Bundespolizei FBI gegen den Deutschen ermittelte.

So präsentiert ein Internet-Millionär sein neustes Baby: Kim Dotcom inmitten von Uniform-Amazonen während der Lancierung seines Filesharing-Portals «Mega».
Foto: AP
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Dotcom weist alle Vorwürfe zurück. Er stellt sich auf den Standpunkt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Auch die früheren Megaupload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollen in den USA vor Gericht gestellt werden.

Nach Berechnungen der US-Behörden soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als grössten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. (SDA/lex)

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