Hat er seinen Sohn getötet?
Jetzt spricht Leons (†6) Vater zu den Mordvorwürfen

Wurde Leon (†6) von seinem Vater umgebracht? Vieles deutet darauf hin. Jetzt meldet sich der Verteidiger des Familienvaters zu Wort.
Publiziert: 08.03.2023 um 18:19 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2023 um 10:28 Uhr
Aurelia Schmidt

Es ist ein tragischer Fall, der das Oberlandesgericht Innsbruck in Österreich zurzeit diskutiert: Florian A. soll mit seinem unheilbar kranken Sohn (†6) im Tirol nachts spazieren gegangen sein, als es zu einem angeblichen Überfall kam. Nur der Vater soll den Vorfall überlebt haben. Die Leiche des Kindes wurde auf einer Sandbank gefunden.

Kurze Zeit später wird der Familienvater festgenommen. Der Verdacht: A. soll seinen Sohn aus Mitleid ermordet und den Überfall vorgetäuscht haben. Nun äussert sich A. erstmals selbst zu den Mordvorwürfen – über seinen Verteidiger.

«Er hat seinen Sohn selbstverständlich nicht umgebracht», teilt Hubert Stanglechner, der Anwalt des Angeklagten, gegenüber «Bild» mit. «Mein Mandant weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf weiterhin vehement zurück», fügt er hinzu. Der Verteidiger kündigte Haftbeschwerde an. Der Familienvater wehrt sich somit weiter gegen die schweren Mordvorwürfe.

Ende August 2022 wurde der unheilbar kranke Leon A. nach einem nächtlichen Spaziergang tot aufgefunden.
Foto: Keystone
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Vorgelegte Indizien werden noch überprüft

Kommende Woche hätte der Vater wieder auf freien Fuss kommen müssen. Dazu dürfte es aber nicht mehr kommen. «Das Gesetz sieht vor, dass eine Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft die Haftfrist von einem Monat auslöst. Bis dahin wird daher auch keine Haftprüfungsverhandlung stattfinden», erklärt der Verteidiger. Heisst: Der Vater von Leon bleibt noch mindestens einen Monat hinter Gittern.

Bis dahin will die Staatsanwaltschaft weiter Beweise auswerten. Ein Bild einer Überwachungskamera soll den Familienvater besonders schwer belasten. Auf den Aufnahmen vom 28. August 2022 soll schon vor dem Überfall, gegen vier Uhr, eine «Hugo»-Flasche im Kinderwagen zu sehen sein. Der Angeklagte gab aber an, dass er mit dieser Flasche kurze Zeit später niedergeschlagen worden sei – ein klarer Widerspruch.

Ferner soll auch der Schrittzähler des Angeklagten auf einen anderen Ablauf hindeuten. So soll Florian A. das Handy nicht etwa gestohlen worden sein. Stattdessen soll er es selbst in einen Abfallkübel geworfen haben.

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