Gericht in Hamburg urteilt
Teile von Böhmermanns «Schmähgedicht» bleiben verboten

Teile des «Schmähgedichts» von Jan Böhmermann (35) bleiben weiterhin verboten. Das entschied heute das Hamburger Landgericht.
Publiziert: 10.02.2017 um 09:58 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:55 Uhr

Teile des «Schmähgedichts», das Satiriker Jan Böhmermann (35) am 31. März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen hatte, bleiben weiterhin verboten. Wie deutsche Medien berichten, hat dies das Hamburger Landgericht heute entschieden.

Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht am Freitag. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen. Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.

Erdogan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass das Gedicht nicht mehr öffentlich vorgetragen werden darf. Dagegen wehrte sich Böhmermann.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte. (SDA/stj)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?