Ex-Präsident Lula
Berufung gegen Aufhebung der Urteile eingelegt

Die Generalstaatsanwaltschaft in Brasilien hat Berufung gegen die Aufhebung der Urteile gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Luiz Inácio Lula da Silva eingelegt.
Publiziert: 13.03.2021 um 09:51 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2021 um 09:55 Uhr

«Im Hinblick auf die Wahrung der Verfahrensstabilität und Rechtssicherheit müssten die Verurteilungen aufrechterhalten und die Verfahren fortgesetzt werden», hiess es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft am Freitag (Ortszeit).

Sollte der Richter seine Einzelentscheidung nicht überdenken, so die Forderung, sollten ein Fünf-Richter-Gremium oder das Plenum des Obersten Gerichtshofs in Brasília über den Fall entscheiden. Der Richter am Obersten Gerichtshof, Edson Fachin, übergab den Fall an das Plenum. Den Anwälten Lulas gab Fachin fünf Tage Zeit, um Stellung zu nehmen.

Am Montag hatte Fachin die Urteile gegen Lula wegen Korruption und Geldwäsche aufgehoben. Damit bekommt der 75-Jährige seine politischen Rechte zurück und könnte, falls alles so bleiben würde, auch wieder bei Wahlen antreten. In Brasilien stehen 2022 wieder Präsidentenwahlen an.

Luiz Inácio «Lula» da Silva, ehemaliger brasilianischer Präsident.
Foto: dpa

2018 war Lula in zweiter Instanz zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Deshalb konnte er trotz eines Vorsprungs in den Umfragen nicht an der folgenden Präsidentenwahl teilnehmen. Stattdessen zog der Rechtspopulist Jair Bolsonaro in den Präsidentenpalast ein.

Richter Fachin kam nun zu dem Schluss, dass das frühere Gericht in der Stadt Curitiba nicht zuständig war und verwies an die Justiz im Hauptstadtdistrikt Brasília. Die Vorwürfe gegen Lula stünden nicht direkt mit der Anti-Korruptions-Operation «Lava Jato» in Verbindung, so Fachin. Diese war in Curitiba konzentriert. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht hingegen durchaus einen Zusammenhang mit den «Lava Jato»-Ermittlungen.

(SDA)

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