Er zeugte über 500 Kinder
Samenspende-Verbot für Niederländer

Er wollte doch nur helfen: Hunderte Kinder hat ein niederländischer Samenspender bereits gezeugt. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Der Mann darf keine Spermien mehr an ungewollt Kinderlose spenden.
Publiziert: 28.04.2023 um 14:23 Uhr
|
Aktualisiert: 28.04.2023 um 16:25 Uhr

Mindestens 550 Kinder hat ein niederländischer Samenspender gezeugt – nun darf Jonathan M.* (41) nach einem Gerichtsurteil keine Spermien mehr an ungewollt kinderlose Menschen spenden.

Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 10'000 Euro pro Fall, urteilte ein Gericht in Den Haag am Freitag. Eine Interessensvertretung und eine Mutter, die mit der Samenspende von M. ein Kind bekam, hatten eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt und jetzt recht bekommen.

Er wollte doch nur helfen

Der 41-Jährige hatte an Fruchtbarkeitskliniken, Samenbanken und auch über Internet-Foren an unzählige Paare sein Sperma gespendet. In mindestens 550 Fällen wurde damit ein Kind gezeugt. Der Mann wollte nach Angaben seines Verteidigers ungewollt kinderlosen Paaren helfen. Doch das Gericht urteilte, dass er Eltern bewusst falsch informiert habe über die Anzahl seiner Spenden und der gezeugten Kinder.

Ein Gericht hat einem Mann in den Niederlanden verboten, weiter Samen zu spenden (Symbolbild).
Foto: Getty Images

Samenspender dürfen in den Niederlanden höchstens 25 Kinder bei 12 Familien zeugen. Durch diese Grenze soll Inzest verhindert werden. Denn wenn Halbgeschwister miteinander Kinder bekommen, ist das Risiko auf genetische Veränderungen hoch.

Sperma-Vorräte werden vernichtet

M. konnte die Regeln umgehen, weil es kein zentrales Register für Samenspender gibt. Wie viele Kinder der Mann im Ausland gezeugt hatte, ist nicht bekannt.

Der Mann darf sich nun auch nicht mehr im Internet als Spender anbieten. Er muss auch offen legen, welchen Fruchtbarkeitskliniken und Samenbanken weltweit er Spermien zur Verfügung gestellt hatte. Vorräte müssen vernichtet werden, urteilte das Gericht. (nad/SDA)

* Name bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?