Er zahlte 700 Franken Kaution
Pistorius bleibt in Hausarrest

Elektronische Fessel statt schwedische Gardinen: Mörder Oskar Pistorius darf in der Villa seines Onkels leben und sich in deren Umkreis von 20 Kilometern bewegen. Die Kaution wurde tief angesetzt – denn der Ex-Sportler ist pleite.
Publiziert: 08.12.2015 um 15:29 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:15 Uhr
Mordhaus und Partylocation
Foto: Keystone
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Der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius darf vorerst im Hausarrest bleiben und muss zunächst nicht zurück in Haft. Der 29-jährige Südafrikaner muss eine Kaution von 10'000 Rand (rund 690 Franken) zahlen und wird künftig elektronisch überwacht.

Der ehemalige Sprintstar Oscar Pistorius (r) berät sich vor Gericht in Pretoria mit seinem Anwalt Barry Roux. Pistorius darf nach dem jüngsten Gerichtsentscheid weiter im Hausarrest bleiben
Foto: /AP MEDIA 24 POOL/HERMAN VERWEY

Das verfügte Richter Aubrey Ledwaba am Dienstag bei einer Anhörung zu neuen Bewährungsauflagen in Pretoria. Die Auflagen gelten bis ein Gericht im nächsten Jahr neu über die Dauer von Pistorius' Haftstrafe entscheiden wird.

Radius von 20 Kilometern

Dem ehemaligen mehrfachen Gewinner der Paralympics droht wegen der tödlichen Schüsse auf seine damalige Freundin Reeva Steenkamp eine Verurteilung zu mindestens 15 Jahren Haft. Pistorius' Anwalt kündigte an, den Fall vor das Verfassungsgericht bringen zu wollen.

Kostet nur 450'000 Franken: Die Villa von Oscar Pistorius.
Foto: AFP Blick

Der unterhalb der Knie amputierte Ex-Sprinter wird die Villa seines Onkels in Pretoria, wo er seinen Hausarrest absitzt, täglich zwischen 7.00 Uhr morgens und 12.00 Uhr mittags verlassen dürfen, wie der Richter erklärte. Er darf sich in einem Radius von 20 Kilometer rund um das Haus bewegen. Alle Pässe muss er abgeben, um einer möglichen Fluchtgefahr vorzubeugen, wie Ledwaba weiter sagte.

Pistorius ist pleite

Pistorius verfolgte die Anhörung zumeist mit versteinerter Miene. Es war sein erster öffentlicher Auftritt seit der Urteilsverkündung der ersten Instanz im Oktober vergangenen Jahres. Den Gerichtsunterlagen zufolge hat Pistorius mit einem Jura-Fernstudium an der «London School of Economics» begonnen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich vor der Anhörung im Wesentlichen auf die etwas verschärften Bewährungsauflagen verständigt. Bislang gab es zum Beispiel keine elektronische Überwachung. Die strengeren Auflagen ersparen Pistorius zunächst eine Rückkehr ins Gefängnis.

Die Kautionssumme wurde so niedrig angesetzt, weil der 29-Jährige seinem Anwalt Barry Roux zufolge kein Geld mehr hat. Die Staatsanwaltschaft habe zunächst eine Garantiesumme von einer Million Rand gefordert. «Er hat das Geld einfach nicht», sagte Roux. Das Gericht will die Auflagen am 18. April erneut überprüfen.

Von 5 auf 15 Jahre Haft erhöht

Ein Berufungsgericht hatte Pistorius wegen der tödlichen Schüsse vom Valentinstag 2013 auf Steenkamp vergangene Woche des Mordes für schuldig befunden. Pistorius droht nun eine Haftstrafe von normalerweise mindestens 15 Jahren. Die Entscheidung über das neue Strafmass wird jedoch erst im nächsten Jahr fallen.

Pistorius wird nun auch vor das Verfassungsgericht ziehen, um das Urteil des Berufungsgerichts anzufechten, wie Anwalt Roux erklärte. Die Verteidigung wolle argumentieren, dass Pistorius wegen des grossen medialen Drucks vor Gericht kein faires Verfahren bekommen habe.

Staatsanwalt Gerrie Nel sagte, der Gang vor Verfassungsgerichts sei Pistorius' gutes Recht, «aber wir sind nicht überzeugt, dass er eine gute Argumentation hat». Experten sehen die Chancen, dass sich das Verfassungsgericht des Falles annimmt, als sehr gering an.

Ein Anwalt von Steenkamps Familie sagte der Nachrichtenagentur AFP in einer ersten Reaktion auf die neue Wende in dem Drama, es sei Pistorius' von der Verfassung verbrieftes Recht, Einspruch einzulegen. Doch halte die Familie seines Opfers den Schritt für «Hinhaltetaktik».

Oscar Pistorius während des erstinstanzlichen Prozesses im Oktober 2014. Im Berufungsverfahren wurde der ehemalige Sprintstar wegen Mordes verurteilt.
Foto: KEYSTONE/EPA FILE/KEVIN SUTHERLAND

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem Jahr Haft wurde er dann wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen. (SDA)

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