Er fesselte den Bombenbauer von Chemnitz
Syrischer Held aus Angst vor dem IS untergetaucht

Mohamed A. stoppte den Terror-Verdächtigen Al-Bakr, als dieser in Chemnitz (D) an einer Bombe bastelte. Jetzt bangt der syrische Held um das Leben seiner Familie.
Publiziert: 12.10.2016 um 21:39 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:14 Uhr

Seine Heldentat könnte für Mohamed A. (36) brutale Folgen haben. In der Nacht auf Montag hielt der Syrer den gesuchten Terrorverdächtigen Dschaber Al-Bakr fest und lieferte ihn der Polizei aus.

Um jeden Preis anonym bleiben

Jetzt fürchtet er die Rache des IS. Denn seine Familie lebt immer noch in der syrischen Stadt Deir as-Saur, die von der Terrormiliz kontrolliert wird.

«Wenn die Terroristen seine Identität herausfinden, werden sie seine Familie massakrieren», sagt Nachbar Ammer zur Nachrichtenagentur DPA.

Ammer sagt über seinen Nachbar Mohamed A.: «Er ist ein Held, denn wenn die Terroristen seine Identität herausfinden, dann werden sie in Syrien seine ganze Familie massakrieren.»
Foto: DPA/JAN WOITAS

Deshalb wolle Mohamed A. um jeden Preis anonym bleiben. Das ist nicht ganz einfach, weil die Geschichte ein riesiges Medien-Echo ausgelöst hat. Ganz Deutschland will den Helden von Leipzig feiern, doch dieser ist jetzt untergetaucht – und versteckt sich vermutlich bei Freunden.

Al-Bakr: Suizid im Gefängnis

Dschaber Al-Bakr hat sich in der Justizvollzugsanstalt Leipzig das Leben genommen. Das berichteten verschiedene deutsche Medien am späten Mittwochabend unter Berufung auf Informationen aus Justizkreisen.

Der 22-Jährige sei erhängt in seiner Zelle aufgefunden worden. Zuvor soll Al-Bakr in den Hungerstreik getreten sein und wegen Suizidgefahr unter ständiger Beobachtung gestanden haben.

Er beschuldigte seine Landsleute

Vor seinem Tod bezichtigte Albakr in seinen Vernehmungen nach dpa-Informationen die drei Syrer, die ihn gefesselt der Polizei übergaben, der Mitwisserschaft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte die Angaben nicht bestätigen.

Auch die Frage, ob die drei Syrer noch als Zeugen oder Verdächtige in dem Ermittlungsverfahren behandelt würden, blieb unbeantwortet. (ysi/gru)

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