Entscheid von EU-Kommission
Grünes Licht für Schweizer Covid-Zertifikat

Die EU-Kommission hat grünes Licht für das Schweizer Covid-Zertifikat gegeben, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit wird das Schweizer Covid-Zertifikat von allen EU-Staaten anerkannt. In der EU gilt das EU-Zertifikat seit dem 1. Juli.
Publiziert: 08.07.2021 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 08.07.2021 um 16:36 Uhr

Schweizerinnen und Schweizer ab Freitag einfacher durch Europa reisen – so sie denn geimpft, genesen oder gestestet sind. Bislang durften Schweizer meist nur mit negativem PCR-Test fliegen. Nun reicht das Zertifikat in Form eines QR-Codes, der ausgedruckt auf einem Blatt Papier oder in der Covid-Zertifikats-App hinterlegt sein kann.

Für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet das mehr Reisefreiheit. Denn das Schweizer Zertifikat wird im ganzen Schengen-Raum gültig sein. Es ist allerdings möglich, dass einzelne Staaten zusätzliche oder andere Regeln aufstellen. Die EU überlässt es nämlich den Mitgliedsländern, die mit dem Zertifikat verbundenen Erleichterungen zu bestimmen – auch, wenn sie nicht dazu rät.

Noch immer unterschiedliche Regeln

«Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen Covid-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismässig», schreibt die Kommission. Wer trotzdem Reisebeschränkungen einführt, muss es gegenüber der Kommission begründen.

Foto: keystone-sda.ch

Dennoch bleiben die unterschiedlichen Einreise-Vorschriften weiterhin bestehen. So etwa gibt es keine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Genesene sowie PCR-Tests. Ausserdem ist unterschiedlich geregelt, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. Hier finden Sie eine Übersicht über die Regeln in den wichtigsten Ferienländern

Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Einreise-Formular – im Fachjargon «Passenger Locater Form» – ausfüllen. Hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Vorschriften findet man unter: https://reopen.europa.eu/de. (sf/SDA)


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