Deutschland
Deutscher Altkanzler Schröder verliert Teil seiner Sonderrechte

Der deutsche Bundestag hat Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef entzogen.
Publiziert: 19.05.2022 um 14:39 Uhr
|
Aktualisiert: 20.05.2022 um 12:49 Uhr

Der Haushaltsausschuss beschloss am Donnerstag die Abwicklung seines Büros, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ausschusskreisen erfuhr. Das verbliebene Personal soll anderweitige Aufgaben übernehmen, hiess es in einem Antrag der Regierungskoalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin.

Die christdemokratische Opposition hätte dem sozialdemokratischen Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden.

Schröder wegen Putin-Kontakten in Kritik

Schröder steht wegen seiner Russland-Kontakte, seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seiner Posten bei russischen Staatskonzernen massiv in der Kritik. Der heute 78-Jährige war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft.

ARCHIV - Der deutsche Bundestag hat Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef entzogen. Foto: Roland Weihrauch/dpa
Foto: ROLAND WEIHRAUCH

Weil er sich davon nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss. Bisher stehen Altbundeskanzler und Altbundeskanzlerinnen ein von ihrer Amtszeit abhängiges Ruhegehalt sowie auf Lebenszeit auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, ein Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten zu.

Nun lässt Schröder die Streichungen juristisch überprüfen. Einen entsprechenden Bericht des «Spiegel» bestätigte der Rechtsanwalt Michael Nage am Freitag in Hannover. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?