Wikileaks-Gründer Assange bleibt in Haft
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Gericht lehnt Freilassung ab:Wikileaks-Gründer Assange bleibt in Haft

Britisches Gericht lehnt Freilassung ab
Wikileaks-Gründer Assange bleibt in Haft

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Grossbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.
Publiziert: 06.01.2021 um 12:33 Uhr
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Aktualisiert: 06.01.2021 um 17:08 Uhr

Wikileaks-Gründer Julian Assange (49) muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Das hat ein Gericht in London am Mittwoch entschieden. Sein Anwalt Edward Fitzgerald hatte ursprünglich gefordert, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.

Richterin Vanessa Baraitser begründete ihren Entscheid damit, Assange würde im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in England gut behandelt werden. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen.

Auslieferungsantrag am Montag abgelehnt

Erst am Montag lehnte dasselbe Gericht einen Auslieferungsantrag der USA ab. Assange hätten in Amerika im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht.

Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, Assange gegen Kaution freizulassen.
Foto: imago images/ZUMA Press

Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben.

Assange hatte sich nach seiner Flucht fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Mittlerweile sitzt der gebürtige Australier seit 15 Monaten in London in Haft.

Die US-Behörden kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an. (zis/SDA)

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