Abtreibungsverbot auf Malta
Jetzt kann schwangere US-Touristin nach Spanien, um abzutreiben

Aufgrund einer Komplikation bei der Schwangerschaft schwebte eine US-Touristin in Malta tagelang in Lebensgefahr, eine Abtreibung wurde ihr verwehrt. Nun darf sie für den lebensnotwendigen Eingriff nach Spanien ausreisen.
Publiziert: 24.06.2022 um 12:11 Uhr

Eigentlich wollten die US-Amerikanerin Andrea Prudente (38) und ihr Partner Jay Weeldreyer (45) auf Malta ihre Babymoon-Ferien, also eine Reise für werdende Eltern, geniessen. Prudente ist im vierten Monat schwanger.

Doch es kam alles anders, wie unter anderem «Times of Malta» berichtet. Nach wenigen Tagen auf der Insel Gozo bekam Prudente starke Blutungen, im Spital hiess es dann: Es sei kein Fruchtwasser vorhanden, zwar schlage das Herz des kleinen Mädchens noch, aber Überlebenschancen habe das Baby keine. Ein Schock für das Paar.

Die beiden baten immer wieder um einen Schwangerschaftsabbruch, da Prudente eine lebensgefährliche Sepsis drohte. Doch Abtreibungen sind in Malta unter allen Umständen strengstens verboten. Wer bei einem Schwangerschaftsabbruch hilft, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Seit dem 12. Juni wartet die US-Amerikanerin also darauf, dass ihr Baby in ihrem Bauch stirbt.

Die US-Amerikanerin Andrea Prudente und ihr Partner Jay Weeldreyer wollten in Malta ihre Schwangerschaft feiern.
Foto: AFP
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Paar darf für Abtreibung nach Mallorca reisen

Nun aber die Hoffnung: Am Donnerstag erhielten die beiden Touristen die Nachricht, dass sie nach Mallorca ausreisen dürften, um die Schwangerschaft zu beenden. Weeldreyer sagte der Zeitung, sie seien «sehr erleichtert», dass ein Ende ihres Leidensweges in Sicht sei.

«Wir wollten dieses Baby. Einerseits ist das Hören des Herzschlags mit der Hoffnung verbunden, dass wir unser kleines Mädchen im Arm halten können. Aber dieser Herzschlag ist auch eine Gefahr für die Gesundheit meiner Partnerin», so Weeldreyer.

Er erklärte, dass das Paar nicht mehr die Erlaubnis eines Arztes braucht, um das Land zu verlassen, da die Krankenkasse dies übernommen hat. Also haben sie sich selbst, «gegen ärztlichen Rat», aus dem Krankenhaus entlassen – denn der Rat des Krankenhauses lautet nach wie vor: Abwarten und nicht abtreiben.

«Den Ärzten sind die Hände gebunden»

Der Fall des Paares hat das Paradox und die Verwirrung um die maltesischen Abtreibungsgesetze, die die strengsten in der EU sind, nochmals deutlich gemacht. Während Abtreibungsbefürworter sagen, der Fall zeige die Notwendigkeit, Abtreibungen zu entkriminalisieren, sind Pro-Life-Gruppen anderer Meinung. Die maltesischen Gesundheitsbehörden haben sich noch nicht öffentlich zum Fall geäussert.

«Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um eine gewollte Schwangerschaft handelt», sagte auch die Anwältin des Paares. «Andrea macht psychisch viel durch. Aber hier in Malta sind den Ärzten die Hände gebunden, da sie nach dem Gesetz eine Straftat begehen würden, wenn sie die Schwangerschaft abbrechen würden. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, die Abtreibung zu entkriminalisieren.»

Laut internationalen Leitlinien für Geburtshilfe ist eine Abtreibung geboten, wenn der Fötus vor der 24. Woche noch nicht lebensfähig ist. Dies, um das Risiko einer Infektion und den Todes der Mutter zu vermeiden. Eine Infektion kann durch gerissenes Gewebe in die Gebärmutter und dann ins Blut der Patientin gelangen – und zum Tod führen. (chs)

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